Die Digitalisierung soll von KMU und Beschäftigten als Chance genutzt werden, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig zu sichern. Um die Realisierung von Digitalisierungsprojekten anzustoßen und einen Anreiz zu geben, die ersten Schritte zu tun, werden von Bund, Land und der Europäischen Union diverse Förderprogramme angeboten.

 


Deutschlandweit (go-digital)

Zielsetzung:

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Handwerksbetriebe mit bis zu 100 Mitarbeitenden, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Dabei gibt es drei wählbare Module „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“.

Förderung:

Maximal 16.500 €: Die Höhe der Förderung beträgt aktuell 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Anspruch genommen werden können maximal 30 Beratungstage zu je maximal 1.100 € netto.

Beantragung:

Die Antragstellung erfolgt durch das autorisierte Beratungsunternehmen über ein Online-Portal.

Projektlaufzeit:

Max. 6 Monate

Voraussetzungen:

Sitz in Deutschland, Maximal 100 Mitarbeiter

Aktuelle Informationen:

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html


 

 

Nordrhein-Westfalen (MID-Digitalisierung)

Zielsetzung:

Das Programm des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW unterstützt Sie dabei, Ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln.

Förderung:

Mindestens 5.000 € und maximal 15.000 €: Die Höhe der Förderung beträgt aktuell 80 Prozent der Gesamtausgaben für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und 60 Prozent bei weniger als 250 Mitarbeitern.

Beantragung:

Förderanträge müssen in digitaler Form über das online verfügbare Antragsmodul eingereicht werden. Hierüber müssen auch alle benötigen Anlagen zum Antrag über eine Uploadfunktion ergänzt werden.

Projektlaufzeit:

Wählbar zwischen 6, 9 und max. 12 Monate

Voraussetzungen:

Sitz in NRW, max. 250 Mitarbeiter, max. 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme

Aktuelle Informationen:

https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/digitalisierungsgutschein


Niedersachsen (Digitalbonus)

Die Förderung „Digitalbonus Wirtschaft“ lief zum 30. Juni aus. An diese Stelle soll ab Frühjahr 2024 ein weiterentwickeltes Förderprogramm treten.


Baden-Württemberg (Digitalisierungsprämie Plus)

Zielsetzung:

Die Digitalisierung ist für die Unternehmen in Baden-Württemberg eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Mit der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie unterstützen wir mittelständische Unternehmen bei ihrem Digitalisierungs­vorhaben.

Förderung:

Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro pro Unternehmen.

Die Förderquote beträgt zwischen 10 und 40 % abhängig von den Projektkosten.

Die Prämie ist bis zum 31.06.2024 befristet.

Beantragung:

Die Registrierung ist über ein Online-Antragstool möglich.

Voraussetzungen:

Sitz in Baden-Württemberg, max. 500 Mitarbeiter

Aktuelle Informationen:

https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html#


Bayern (Digitalbonus)

Die aktuelle Digitalbonus Richtlinie trat mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft und wurde nun bis zum 30. Juni 2024 verlängert.

Zielsetzung:

Mit dem Digitalbonus unterstützen wir die kleinen Unternehmen in Bayern.

Im Mittelpunkt der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit.

Förderung:

Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro pro Unternehmen.

Die Förderquote beträgt bis zu 50 % abhängig von den Projektkosten.

Beantragung:

Die Registrierung ist über ein Online-Antragstool möglich.

Voraussetzungen:

Sitz in Bayern, max. 50 Mitarbeiter, max. 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme

Aktuelle Informationen:

https://www.digitalbonus.bayern/


Brandenburg (BIG-Digital)

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen. Im Laufe des Jahres 2024 wird die ausgelaufene Richtlinie durch Folgerichtlinien ersetzt.


Hamburg (Hamburg Digital)

Das Programm gilt befristet bis zum 31.05.2024. Anträge müssen vollständig bis 31.03.2024 bei der IFB Hamburg gestellt sein.

Zielsetzung:

Wir unterstützten die digitale Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Hamburger Wirtschaft mit Beratungs- und Investitionsleistungen!

Förderung:

Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro für Beratungsleistungen und 17.000 Euro für die Software-Implementierung pro Unternehmen.

Die minimale Ausgabe beträgt 3.000 Euro.

Die Förderquote beträgt 50 % für Beratungsleistungen und 30 % für die Software-Implementierung

Beantragung:

Die Registrierung ist über ein Online-Antragstool möglich.

Projektlaufzeit:

Max. 12 Monate

Voraussetzungen:

Betriebsstätte in Hamburg, max. 250 Mitarbeiter, max. Jahresumsatz  50 Mio. Euro bzw. max. Jahresbilanzsumme
43 Mio. Euro

Aktuelle Informationen:

https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-digital


Hessen (DIGI-Zuschuss)

Wann neue Bewerbungen für eine Antragstellung in der nächsten Förderperiode für das Jahr 2024 möglich sind, wird Anfang des neuen Jahres, kommuniziert. Aktuell ist das Bewerbungstool nicht erreichbar.

Zielsetzung:

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Förderung:

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt.

Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Der Antrag auf Förderung ist online an folgenden drei Terminen möglich für 48h:

  • 10.05.2023
  • 12.07.2023
  • 04.10.2023
Beantragung:

Die Registrierung ist über ein Online-Antragstool möglich.

Voraussetzungen:

Betriebsstätte in Hessen, max. 250 Mitarbeiter, max. Jahresumsatz  50 Mio. Euro bzw. max. Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro

Aktuelle Informationen:

https://www.wibank.de/digital-zuschuss


Mecklenburg-Vorpommern (DigiTrans)

Das Programm För­derung der digi­talen Trans­formation ist zum Jahres­ende 2022 aus­gelaufen. Eine Fort­führung des Programms wird geprüft.


Saarland (DigitalStarter)

Neuauflage des Programms für das dritte Quartal 2024 geplant.

Zielsetzung:

Ziel der Landes­regierung ist es, Investitionen in Digitalisierung von Produktion und Verfahren, Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen und Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen in der Betriebsstätte zu unterstützen.

Förderung:

Die maximale Fördersumme beträgt 12.500 Euro pro Unternehmen.

Die minimale Ausgabe beträgt 3.000 Euro.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 30 %

Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 31.12.2022 zu stellen.

Beantragung:

Die Anträge müssen beim Landesförderinstitut eingereicht werden.

Voraussetzungen:

Betriebsstätte im Saarland, max. 250 Mitarbeiter, max. Jahresumsatz  50 Mio. Euro bzw. max. Jahresbilanzsumme
43 Mio. Euro

Aktuelle Informationen:

https://www.digitalstarter.saarland/


Rheinland-Pfalz (Beratungsprogramm für den Mittelstand)

Zielsetzung:

Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Förderung:

Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk. Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren.

Beantragung:

Die Anträge müssen bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz eingereicht werden.

Voraussetzungen:

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Aktuelle Informationen:

https://isb.rlp.de/foerderung/136.html


Schleswig-Holstein

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